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   VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550   

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VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550 (https://dejure.org/2023,37607)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550 (https://dejure.org/2023,37607)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 10 ZB 23.1550 (https://dejure.org/2023,37607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 6 Abs. 1, 2, 4 und 5
    Verlustfeststellung wegen Unterbrechung der Kontinuität des langjährigen Aufenthalts

  • rewis.io

    Verlustfeststellung, Recht auf Einreise und Aufenthalt, zehnjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet, Zeiträume der Verbüßung einer Haft (auch Jugendhaft), Unterbrechung, Gefahrenprognose

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu Art. 28 Abs. 3 Buchst. a) der RL 2004/38/EG ist der Aufenthaltszeitraum von zehn Jahren vom Zeitpunkt der Verfügung der Ausweisung des Betroffenen an zurückzurechnen und muss grundsätzlich ununterbrochen gewesen sein (EuGH, U.v. 16.1.2014 - C-400/12, Secretary of State for the Home Department gegen M. G. - juris Rn. 28; U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16, B und Vomero - juris Rn. 65 f.).

    Art. 28 Abs. 3 Buchst. a der RL 2004/38 ist nach dieser Rechtsprechung weiter dahin auszulegen, dass ein Zeitraum der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch den Betroffenen grundsätzlich geeignet ist, die Kontinuität des Aufenthalts im Sinne dieser Bestimmung zu unterbrechen und sich damit auf die Gewährung des dort vorgesehenen verstärkten Schutzes auch in dem Fall auszuwirken, dass sich diese Person vor dem Freiheitsentzug zehn Jahre lang im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat (EuGH, U.v. 16.1.2014 - C-400/12 - juris Rn. 38; U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16 - juris Rn. 70).

    Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung sind die Zeiträume der Verbüßung einer Haftstrafe zusammen mit allen anderen Anhaltspunkten zu berücksichtigen, die die Gesamtheit der im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte ausmachen, wozu gegebenenfalls der Umstand zählt, dass der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor seiner Inhaftierung seinen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat hatte (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16 - juris Rn. 70/71; vgl. auch BayVGH, U.v. 27.9.2022 - 10 B 22.263 - BeckRS 2022, 31549 Rn. 24 und nachfolgend BVerwG, B.v.14.4.2023 - 1 B 1.23 - BeckRS 2023, 10424).

    Soweit der Kläger eine jeweils getrennte Betrachtung seiner Inhaftierungszeiten 2011/2012 und 2019/2020 reklamiert, verkennt er, dass die Voraussetzungen des gesteigerten Ausweisungsschutzes nach § 6 Abs. 4 und 5 FreizügG/EU nach dem materiellen Recht bereits bei der Verfügung der Verlustfeststellung vorliegen müssen (BVerwG, U.v. 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 15 unter Verweis auf EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 und C-424/16 - juris Rn. 84 ff.) und daher - wie dargelegt - die umfassende Beurteilung der Situation des Betroffenen zu dem genauen Zeitpunkt vorzunehmen ist, zu dem sich die Frage der Ausweisung stellt.

  • VGH Bayern, 27.09.2022 - 10 B 22.263

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechs auf Einreise und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung sind die Zeiträume der Verbüßung einer Haftstrafe zusammen mit allen anderen Anhaltspunkten zu berücksichtigen, die die Gesamtheit der im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte ausmachen, wozu gegebenenfalls der Umstand zählt, dass der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor seiner Inhaftierung seinen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat hatte (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16 - juris Rn. 70/71; vgl. auch BayVGH, U.v. 27.9.2022 - 10 B 22.263 - BeckRS 2022, 31549 Rn. 24 und nachfolgend BVerwG, B.v.14.4.2023 - 1 B 1.23 - BeckRS 2023, 10424).

    Lebens- und Gesundheitsschutz sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtige Gemeinwohlbelange (vgl. z.B. B.v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 u.a. - juris Rn. 107); ihnen kommt auch unter den im Grundgesetz verbürgten materiellen Freiheitsrechten und der durch sie konstituierten objektiven Wertordnung ein besonderes Gewicht zu (vgl. Jarass in Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 17. Aufl. 2022, Art. 2 Rn. 96 m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.9.2022 - 10 B 22.263 - BeckRS 2022, 31549 Rn. 28).

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Lebens- und Gesundheitsschutz sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtige Gemeinwohlbelange (vgl. z.B. B.v. 21.7.2022 - 1 BvR 469/20 u.a. - juris Rn. 107); ihnen kommt auch unter den im Grundgesetz verbürgten materiellen Freiheitsrechten und der durch sie konstituierten objektiven Wertordnung ein besonderes Gewicht zu (vgl. Jarass in Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 17. Aufl. 2022, Art. 2 Rn. 96 m.w.N.; BayVGH, U.v. 27.9.2022 - 10 B 22.263 - BeckRS 2022, 31549 Rn. 28).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Soweit der Kläger eine jeweils getrennte Betrachtung seiner Inhaftierungszeiten 2011/2012 und 2019/2020 reklamiert, verkennt er, dass die Voraussetzungen des gesteigerten Ausweisungsschutzes nach § 6 Abs. 4 und 5 FreizügG/EU nach dem materiellen Recht bereits bei der Verfügung der Verlustfeststellung vorliegen müssen (BVerwG, U.v. 16.12.2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 15 unter Verweis auf EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 und C-424/16 - juris Rn. 84 ff.) und daher - wie dargelegt - die umfassende Beurteilung der Situation des Betroffenen zu dem genauen Zeitpunkt vorzunehmen ist, zu dem sich die Frage der Ausweisung stellt.
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 12 S 3587/20

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (Freizügigkeitsrecht) in die/der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Dies folgt - worauf die Beklagte in ihrer Erwiderung zutreffend hinweist - schon aus der gesetzgeberischen Entscheidung in § 6 Abs. 5 Satz 3 FreizügG/EU, mit der die Unschädlichkeitsschwelle (vgl. dazu Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, FreizügG/EU § 6 Rn. 90; Gerstner-Heck in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Decker/Bader/Kothe, Stand 15.10.2023, FreizügG/EU § 6 Rn. 20) bezüglich der Annahme zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit festgelegt und ausdrücklich auch an eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Jugendstrafe (von mindestens fünf Jahren) angeknüpft wird (vgl. VGH BW, B.v. 2.3.2021 - 12 S 3587/20 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.04.2023 - 1 B 1.23

    Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat und verstärkter Ausweisungsschutzes

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung sind die Zeiträume der Verbüßung einer Haftstrafe zusammen mit allen anderen Anhaltspunkten zu berücksichtigen, die die Gesamtheit der im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte ausmachen, wozu gegebenenfalls der Umstand zählt, dass der Betroffene in den letzten zehn Jahren vor seiner Inhaftierung seinen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat hatte (EuGH, U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16 - juris Rn. 70/71; vgl. auch BayVGH, U.v. 27.9.2022 - 10 B 22.263 - BeckRS 2022, 31549 Rn. 24 und nachfolgend BVerwG, B.v.14.4.2023 - 1 B 1.23 - BeckRS 2023, 10424).
  • VGH Bayern, 17.01.2023 - 10 ZB 21.3201

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Verlustfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht schließlich auch davon ausgegangen, dass bei Straftaten, die wie im Fall des Klägers auf einer Suchterkrankung beruhten oder durch sie gefördert wurden, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Kläger nicht die erforderliche Therapie erfolgreich abgeschlossen und - darüber hinaus - die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2023 - 10 ZB 21.3201 - juris Rn. 11; B.v. 29.3.2022 - 10 ZB 21.1021 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021

    Verlust des Rechts eines Unionsbürgers (Polen) auf Einreise und Aufenthalt

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